Allgemeine Geschäftsbedingungen
MF Metall- und Glasverarbeitung GmbH
Stand: 30.10.2026
Diese Bedingungen bestehen aus drei Teilen: Teil A gilt für alle Kunden, Teil B zusätzlich nur für Verbraucher, Teil C zusätzlich nur für Unternehmer. Bei Widersprüchen gehen Teil B und Teil C dem Teil A vor.
Teil A – Bestimmungen für alle Kunden
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, insbesondere Terrassenüberdachungen, Carports, Wintergärten, Glasschiebe- und Festelemente, Beschattungen, Bauteile, Zubehör und Glas, sowie über deren Montage. Es kommt nicht darauf an, ob der Vertrag über ein Angebot, das Kundenportal, per Telefon oder E-Mail oder vor Ort geschlossen wird.
(2) Verbraucher ist, wer den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
(4) Ihr Vertragspartner ist die MF Metall- und Glasverarbeitung GmbH, Dopheide 10, 49451 Holdorf, Geschäftsführer: Martin Friesen, Amtsgericht Oldenburg HRB 219119, USt-IdNr. DE345096671, Telefon +49 (0) 5494 9800 610, E-Mail info@mf-metall.com.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung unserer Produkte auf der Homepage, in Katalogen, Preislisten und im Konfigurator ist unverbindlich. Eine Anfrage, auch über den Konfigurator, führt noch nicht zu einem Vertrag.
(2) Unsere Angebote sind unverbindlich und, soweit nichts anderes angegeben ist, 14 Tage gültig. Nimmt der Kunde ein Angebot an, zum Beispiel durch Unterschrift, gibt er damit ein verbindliches Angebot ab.
(3) Dasselbe gilt für Bestellungen ohne vorheriges Angebot, auch über das Kundenportal. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder die Lieferung zustande. Eine bloße Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
(4) Zugangsdaten zum Kundenportal sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur an Personen weitergegeben werden, die zur Bestellung für den Kunden berechtigt sind. Abgesendete Bestellungen können im Portal nicht mehr geändert werden. Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen erhält der Kunde per E-Mail oder im Portal und kann sie dort speichern.
(5) Der Kunde prüft die Auftragsbestätigung, insbesondere Maße, Farben und Ausführung, und teilt uns Abweichungen unverzüglich mit.
§ 3 Preise
(1) Es gelten die Preise aus Angebot oder Auftragsbestätigung. Gegenüber Verbrauchern sind dies Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Versand, Anfahrt, Montage und Fundamente sind nur enthalten, soweit Angebot oder Auftragsbestätigung sie ausweisen.
§ 4 Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsbedingungen. Teil C enthält eine ergänzende Regelung für Unternehmer.
(2) Gezahlt wird per Überweisung oder bar bei Abholung oder Lieferung; andere Zahlungsarten nur, soweit wir sie im Einzelfall anbieten. Eine Zahlung gilt mit der Gutschrift auf unserem Konto als geleistet.
(3) Rechnungen können wir elektronisch übermitteln.
§ 5 Lieferung und Termine
(1) Wir liefern innerhalb Deutschlands, in andere Länder nach Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefern wir bis zur Bordsteinkante; das Abladen übernimmt der Kunde.
(2) Liefer- und Montagetermine ergeben sich aus Angebot oder Auftragsbestätigung. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt, wenn alle Ausführungsdetails geklärt sind und eine vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.
(3) Wird eine Ware ohne unser Verschulden nicht verfügbar, etwa weil unser Lieferant uns trotz rechtzeitiger Bestellung nicht beliefert, oder hindern uns höhere Gewalt oder vergleichbare, von uns nicht zu vertretende Ereignisse an der Leistung, verschieben sich Termine um die Dauer der Behinderung. Wir informieren den Kunden unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, können beide Seiten vom betroffenen Teil des Vertrags zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir unverzüglich.
(4) Teillieferungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind.
§ 6 Montage
(1) Montage schulden wir nur, wenn sie vereinbart ist.
(2) Der Kunde sorgt dafür, dass der Montageort frei zugänglich und mit dem erforderlichen Gerät erreichbar ist, dass Strom bereitsteht und dass Untergrund und Befestigungsflächen tragfähig sind, soweit wir diese Leistungen nicht ausdrücklich übernommen haben. Er teilt uns ihm bekannte verdeckte Leitungen und sonstige Besonderheiten vorab mit.
(3) Baurechtliche Genehmigungen, Abstandsflächen und nachbarrechtliche Fragen klärt der Kunde, soweit wir dies nicht ausdrücklich übernommen haben.
(4) Entsteht Mehraufwand, weil die Voraussetzungen nach Absatz 2 nicht vorliegen oder Angaben des Kunden unzutreffend waren, stimmen wir das weitere Vorgehen mit ihm ab. Der Kunde trägt den nachgewiesenen Mehraufwand, soweit er ihn zu vertreten hat.
(5) Bei Montageleistungen, die einen Werkvertrag darstellen, nimmt der Kunde das fertige Werk ab; wegen unwesentlicher Mängel darf er die Abnahme nicht verweigern.
§ 7 Annahmeverzug
Nimmt der Kunde die Ware nicht zum vereinbarten Termin an, können wir Ersatz der dadurch entstehenden Mehraufwendungen verlangen, zum Beispiel für Lagerung und erneute Anfahrt. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Teil C enthält eine erweiterte Regelung für Unternehmer.
§ 9 Mängel
Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit Teil C nichts anderes bestimmt. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich als solche erklären.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Lagerung beim Kunden
Der Kunde lagert Glas und verpackte Bauteile bis zur Montage trocken und geschützt vor äußeren Schäden. Nass gewordene Verpackungen sind sofort zu öffnen und der Inhalt ist zu trocknen, weil sonst Flecken und Oberflächenschäden entstehen können. Schäden durch unsachgemäße Lagerung beim Kunden sind kein Mangel unserer Leistung.
§ 12 Datenschutz, anwendbares Recht
(1) Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
(3) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Teil B – Zusätzliche Bestimmungen für Verbraucher
§ 13 Widerrufsrecht
(1) Schließen Verbraucher den Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume, steht ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten enthält unsere Widerrufsbelehrung.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Bei Verträgen, die auch die Montage umfassen, kann das Widerrufsrecht dagegen bestehen.
§ 14 Zahlung und Verzug
Die Zahlungsbedingung steht im Angebot und in der Auftragsbestätigung. Üblich sind 50 % Anzahlung und die Restzahlung innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung, Vorkasse oder die Zahlung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug. Vorauszahlungen und Anzahlungen schulden Verbraucher nur, soweit sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart sind. Im Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
§ 15 Lieferung und Transportschäden
Die Gefahr geht bei Versand erst mit der Übergabe an den Verbraucher auf diesen über. Wir bitten darum, offensichtliche Transportschäden beim Zusteller zu reklamieren und uns mitzuteilen. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben davon unberührt, auch wenn er dieser Bitte nicht nachkommt.
§ 16 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Teil C – Zusätzliche Bestimmungen für Unternehmer
§ 17 Geltung
Teil C gilt gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese Bedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass wir jeweils erneut auf sie hinweisen müssen.
§ 18 Zahlungsbedingungen, Verzug
(1) Es gilt die Zahlungsbedingung aus Auftragsbestätigung und Rechnung. Üblich sind Vorkasse oder die Zahlung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug; mit einzelnen Kunden vereinbaren wir ein Zahlungsziel von bis zu 30 Tagen. Nennt die Rechnung ein Datum, bis zu dem zu zahlen ist, gilt dieses. Skonto gilt nur, wenn es vereinbart ist.
(2) Bei Erstaufträgen und bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden liefern und leisten wir nur gegen Vorauszahlung.
(3) Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Wir können dann Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Verzugspauschale von 40 € verlangen (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten; die Pauschale wird auf einen Schaden angerechnet, der in Kosten der Rechtsverfolgung besteht.
(4) Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die unseren Zahlungsanspruch gefährden, etwa ein erheblicher Zahlungsrückstand aus demselben oder einem anderen Vertrag, können wir für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen Zahlungen zurückhalten. Das gilt nicht für Gegenansprüche wegen Mängeln oder Fertigstellungskosten aus demselben Vertrag.
§ 19 Preisanpassung
Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate und ändern sich in dieser Zeit unsere Kosten für Material, Fracht oder Löhne, können wir den Preis für die noch nicht gelieferten Waren im Umfang der nachgewiesenen Kostenänderung anpassen. Kostensenkungen geben wir entsprechend weiter. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises, kann der Kunde vom betroffenen Teil des Vertrags zurücktreten.
§ 20 Maße, Sonderanfertigungen, Rückgaben
(1) Für Maße, Zeichnungen und Konfigurationen, die der Kunde uns vorgibt, ist er verantwortlich. Eine Pflicht zur Nachprüfung übernehmen wir nur, wenn sie vereinbart ist; auf offensichtliche Unstimmigkeiten weisen wir hin.
(2) Änderungen und Stornierungen nach Vertragsschluss sind nur mit unserer Zustimmung möglich. Bereits entstandene Kosten trägt in diesem Fall der Kunde.
(3) Standardware nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung zurück. Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 21 Erfüllungsort, Gefahrübergang, Annahmeverzug
(1) Erfüllungsort ist Holdorf, soweit wir keine Montage schulden.
(2) Die Gefahr geht mit Übergabe an die Transportperson über, bei Abholung mit der Mitteilung der Abholbereitschaft. Dies gilt auch, wenn wir mit eigenen Fahrzeugen liefern oder auf Wunsch des Kunden direkt an dessen Abnehmer liefern. Bei eigener Montage geht die Gefahr mit der Abnahme über.
(3) Eine Transportversicherung schließen wir nur auf Wunsch und Kosten des Kunden ab.
(4) Im Annahmeverzug können wir pauschal 0,5 % des Nettowarenwerts je angefangenem Monat, höchstens 5 %, als Lagerkosten verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; uns bleibt der Nachweis höherer Kosten vorbehalten.
§ 22 Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen, verarbeiten und einbauen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind nicht zulässig. Der Kunde teilt uns Zugriffe Dritter auf die Ware unverzüglich mit.
(3) Der Kunde tritt uns schon jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags unserer Ware ab, die ihm aus dem Weiterverkauf oder dem Einbau gegen Dritte entstehen. Er bleibt zur Einziehung berechtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt und kein Insolvenzantrag gestellt ist. Auf Verlangen nennt er uns die Schuldner und die abgetretenen Forderungen.
(4) Bei Verarbeitung oder Verbindung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts unserer Ware zum Wert der anderen Sachen zur Zeit der Verarbeitung oder Verbindung.
(5) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
§ 23 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Für Kaufleute gilt § 377 HGB. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen, verdeckte Mängel innerhalb von fünf Werktagen nach ihrer Entdeckung. Maßgeblich ist die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
(2) Erkennbare Transportschäden lässt der Kunde vom Frachtführer auf dem Lieferschein vermerken und zeigt sie uns unverzüglich an, nach Möglichkeit mit Fotos.
§ 24 Mängelansprüche
(1) Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, bei Werkleistungen nach § 635 BGB. Stellt sich heraus, dass kein Mangel vorliegt, trägt der Kunde die Kosten der Prüfung, wenn er dies erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat.
(2) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung, bei Werkleistungen ab Abnahme. Das gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Baustoffe) und des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke), für den Rückgriff nach §§ 445a, 445b BGB, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Garantien sowie für Schadensersatz in den Fällen des § 10 Abs. 1; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(3) Für die Beschaffenheit von Glas gilt als vereinbart: die aktuelle „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen“ sowie die Maßtoleranzen der jeweils einschlägigen Produktnormen. Geringe, technisch bedingte Farb- und Oberflächenabweichungen bei Beschichtungen und Glas stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind.
(4) Wiederverkäufer dürfen im Verhältnis zu ihren Abnehmern keine Erklärungen in unserem Namen abgeben. Wir sind nicht Vertragspartner ihrer Abnehmer.
§ 25 Leihgestelle und Transportmittel
(1) Glasgestelle und andere Transportmittel, die wir zur Verfügung stellen, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nur für den Transport und die Lagerung unserer Ware verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
(2) Der Kunde gibt sie innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung leer und unbeschädigt zurück oder meldet sie rechtzeitig zur Abholung an. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen.
(3) Bei Verlust oder von ihm zu vertretender Beschädigung ersetzt der Kunde den Zeitwert beziehungsweise die Reparaturkosten. Nach Fristablauf können wir eine Nutzungsentschädigung von 20 € je Gestell und Woche verlangen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 26 Form und Gerichtsstand
(1) Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden nach Vertragsschluss, etwa Fristsetzungen und Rücktritt, bedürfen der Textform.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Sitz in Holdorf. Wir können den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.